Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Ärger mit Flugreisen bei Verspätung oder Stornierung des Fluges

 

Seit die Europäische Union in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt hat, welche Pflichten Fluggesellschaften haben, wenn diese Flüge innerhalb Europa oder von Europa aus durchführen, können Sie bei erheblichen Verspätungen oder Stornierungen eines Fluges Entschädigungsleistungen zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier erhalten.
In der Praxis jedoch versuchen Fluggesellschaften immer wieder durch die dreiste Behauptung sogenannter außergewöhnlicher Umstände die berechtigten Ansprüche von Fluggästen zu unterlaufen, so dass diese am Ende nicht nur den Ärger haben, dass Sie unnütz auf dem Flughafen warten mussten und dann viel zu spät ans Ziel kamen, sondern dann auch noch fürchten müssen, um Ihre berechtigten Ansprüche gebracht zu werden.