Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Verurteilung ??

Aus mehr als 35jähriger Erfahrung als Staatsanwalt und Richter weiß ich, dass die Justiz durchaus bemüht ist, Strafverfahren mit zutreffenden Entscheidungen abzuschließen. Das Problem liegt aber darin, dass regelmäßig weder Staatsanwalt, noch Richter und auch nicht der Verteidiger bei der vorgeworfenen Tat zugegen waren! Dabei reicht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bereits eine unberechtigte Strafanzeige oder eine Nachlässigkeit im Straßenverkehr aus. In der Folge kommt es dann vielleicht auf  Zeugen an,  deren Aussagen vielfach nicht nur unsicher sondern zuweilen geradezu widersprüchlich sind. Hier ist es wichtig, solche Aussagen zu hinterfragen und auf Ungenauigkeiten bzw. Unklarheiten  oder Widersprüche noch im Ermittlungsverfahren oder spätestens in einer Hauptverhandlung  hinzuweisen. 

Im Strafrecht sollten sie möglichst bei Bekanntwerden des Vorwurfs einen Anwalt mit einbeziehen. Wenden Sie sich an Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Graf in Karlsruhe

Lassen Sie sich in solchen Fällen nicht ins Bockshorn jagen und zu einer polizeilichen Aussage drängen, sondern nehmen Sie frühzeitig und vorher anwaltlichen Rat in Anspruch !!

Gleich bei Bekanntwerden eines strafrechtlichen Vorwurfs sollten Sie daher einen Anwalt  beiziehen, um schnellstmöglich Akteneinsicht zu nehmen, damit Sie danach wissen, ob Sie gegenüber der Polizei Angaben machen oder dies besser sein lassen sollten. Gerade im Ermittlungsverfahren können noch viele Weichen gestellt werden, dass dieses nicht mit einer Verurteilung enden muss. Auch Durchsuchungen oder Beschlagnahmen führen nicht zwingend zu einer Verurteilung; vielmals können Vorwürfe ausgeräumt oder zumindest entkräftet werden. Rufen Sie in solchen Fällen umgehend meine Notfallnummer 0179-4280115 an; ich kann auch mitten in der Nacht zu Hilfe kommen, wenn Sie bspw. festgenommen wurden!

Aber selbst dann, wenn Sie unzweifelhaft eine Tat, bspw. ein Tötungsdelikt, begangen haben, ist es unbedingt notwendig, einen erfahrenen Strafverteidiger beizuziehen; denn das erwartbare Strafmaß kann in solchen Fällen ohne Weiteres von einigen Jahren Freiheitsstrafe bis hin zu lebenslänglich lauten. Ist das Urteil erst einmal rechtskräftig, kommt Hilfe regelmäßig zu spät! 

Melden Sie sich rechtzeitig, ich setze mich in jedem Fall für Sie ein; für anwaltlichen Rat ist es nie zu früh und selten zu spät!!!    


Hinweise: Verhalten bei Strafverfahren