Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Erbschaft und Testament

Beim Geld hört der Spaß auf! Diese Volksweisheit stimmt in vielen Bereichen, ganz besonders aber beim Vererben und Erben. Selbst Musterfamilien verlieren schnell ihren Glanz, wenn die Angst umgeht, man könne im Erbfall benachteiligt werden oder eventuell ganz leer ausgehen.

Als Erblasser können Sie solche Streitigkeiten ganz einfach vermeiden, indem Sie ein wohldurchdachtes Testament hinterlassen, in dem alle Ihre Wünsche berücksichtigt sind und jeder gerichtlichen Auseinandersetzung vorbeugt; denn Sie haben das Vermögen zusammengeführt, welches in Ihrem Sinne verteilt werden soll! Verstärkt kann ein solcher letzter Wille noch dadurch werden, dass Sie – insbesondere wenn Minderjährige unter den Erben sind – noch zusätzlich einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Als benachteiligter Erbe sollten Sie meine Expertise in Anspruch nehmen, um überprüfen zu lassen, ob Ihnen rechtlich nachvollziehbares Unrecht geschehen ist, oder bspw. das Testament angefochten werden kann.