Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Computerstraftaten

In der heutigen Zeit geht praktisch nichts ohne Computer, inzwischen aber vor allem Tablet und Smartphone. Alles wird gespeichert, recherchiert und überprüft. Viele Daten sind inzwischen in den sozialen Netzwerken gespeichert. Oft weiß man nicht mehr einmal genau, was man wann und wo gepostet hat.

Auch die Ermittlungsbehörden sind an den Posts stark interessiert. Oftmals ergeben sich daraus Anhaltspunkte für Verdachtsmomente, um mit deren Hilfe Straftaten aufzuklären. Jedermann können diese Nachforschungen treffen, weshalb man schon beim Schreiben überlegen sollte, ob eine solche Äußerung besonders klug ist. Ist sie aber abgegeben, kann sie praktisch kaum mehr beseitigt werden. Das Internet vergisst nie!

Aber... nicht alles, was irgendwo steht, kann auch immer zu ihren Lasten verwertet werden. Jedoch ist die Rechtslage ausgesprochen schwierig, weshalb Sie einen absoluten Fachmann beiziehen sollten.

Geben Sie auf polizeiliche Nachfrage keine Auskunft und rufen Sie umgehend – oder besser noch vorher – an. Ich weiß, was erlaubt ist und was vor Gericht verwendet werden darf.  Zögern Sie nicht, holen Sie meinen Rat ein!