Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung einer GmbH ist keine große Sache; schwieriger ist es schon, eine solche Gesellschaft durch die alltäglichen Probleme zu führen, insbesondere im Verhältnis zu Ihren Mitgesellschaftern.

Solange der Firmenmotor brummt, ist das regelmäßig kein allzu großes Problem. Sofern aber die Wünsche der Gesellschaften auseinandergehen, sei es in Bezug auf eine Expansion, die Aufnahme weiterer Geschäftsfelder oder weiterer Gesellschafter, oder schlicht die Nachfolgeregelung für einen Gesellschafter, sollten Sie einen erfahrenen und geschäftsbewussten Gesellschaftsrechtler beiziehen, um passende Konzepte die die Gesellschaft oder auch nur für Sie allein zu entwickeln. Sie haben Ihr gutes Geld nicht deswegen schwer verdient, um es bei einem Streit in oder unter den Gesellschaftern zu riskieren!

Als ehemaliges Mitglied in dem für Gesellschaftssachen zuständigen 2. Zivilsenat des BGH habe ich viele Probleme in den Akten vorgefunden, welche mit klugen und vorausschauenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen klar hätten vermieden werden können.

Lassen Sie es nicht soweit kommen, nehmen Sie meinen Rat in Anspruch – und Sie haben wieder Zeit für Ihre eigentliche Aufgabe. Ihr Unternehmen zu führen und damit Geld zu verdienen!