Leistungen meiner Kanzlei
Ein breites Spektrum an Wissen und Erfahrung ermöglicht vielfältige Beratungsthemen
Eine mehr hat vierzigjährige Tätigkeit als Zivilrichter, Familienrichter, Staatsanwalt und Strafrichter an den unterschiedlichsten Gerichten, in den letzten fünfzehn Jahren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bietet Ihnen die Gelegenheit in vielen Einzelfragen sich auf die umfassenden Rechtskenntnisse, die wissenschaftliche Expertise sowie die gerichtlichen Erfahrungen verlassen zu können.
Strafverfahren
Ob Täter oder unschuldig, jede hat ein Recht auf ein faires und korrekt geführtes Strafverfahren. Ermittlungsverfahren und Strafprozesse sind keine Experimentierveranstaltungen; daher bedarf es - in Absprache mit Ihnen - frühzeitig eines klar definierten Verteidigungkonzept, welches von vorneherein alle Eventualitäten im Blick haben muss.
Revisionen in Strafsachen
Bei großen Strafverfahren gibt es gegen das Urteil der großen Strafkammern des Landgerichts nur das Rechtsmittel der Revision.
Die Erfolgsaussichten von Revisionen von Angeklagten sind eher gering und liegen bei unter 15 % der Verfahren. Es kommt daher entscheidend darauf an, den einen Rechtsfehler zu rügen, der am Ende erfolgreich sein kann. Nur große Erfahrungen in dieser Materie erhöhen die Chance gegenüber den durchschnittlichen Verfahren. Nehmen Sie hierfür einen Experten, welcher in den letzten 14 Jahren nichts anderes gemacht hat, als Revisionsfehler zu finden!
Wirtschafts-/Steuerstrafsachen
Die jüngsten strafrechtlichen Ermittlungen gegen deutsche Grossunternehmen haben jedermann gezeigt, dass niemand davor sicher ist, dass auch gegen ihn ermittelt wird. Kleine und mittlere Unternehmen geraten nicht selten in die Grauzone von Abgaben- und Steuerstraftaten. Aber auch drohende Insolvenzen können strafrechtlich relevant sein. Bevor Sie sich in diesem Vorschriftendschungel verlieren, holen Sie sich frühzeitig sachkundigen Rat vom Herausgeber des Standardwerks für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht!
Auch wenn eine Durchsuchung Ihrer Firma droht oder bereits läuft, rufen Sie schnellstens an, ich stehe - wenn möglich - sofort bereit.
Computerstraftaten u.a.
Spätestens mit der lawinenmäßigen Verbreitung von Smartphones und Tablets haben sich Einkaufs- und Lebensgewohnheiten grundlegend geändert. Das ständige Umgehen mit Computern aller Art und des Internets, verlockt zu Straftaten, bringt aber genauso viele Opfer täglich neu hervor. Welcher Gruppe Sie auch angehören, ob Beschuldigter oder Opfer, Sie benötigen einen Fachmann, der die einschlägigen Gesetze, genauso aber auch die technische Seite bestens kennt. Seit 25 Jahren national und international als Fachmann bekannt, stelle ich meine Kenntnisse in die Dienste Ihrer Sache!
Internetrecht/-straftaten
Das Internet hat unser Leben verändert, aber verlockt auch zu Straftaten. Ob man sich durch ein Verhalten strafbar gemacht hat, kann meist nur beurteilt werden, wenn auch die technische Seite in den Blick genommen wird. Seit 1993 beschäftige ich mich mit dem Internet, bin vielfach als Sachverständiger im Deutschen Bundestag angehört worden, kenne also die Gesetze aus ihrer Entstehung. Profitieren Sie in Ihrem Rechtsfall von diesen Kenntnissen und der langjährigen Erfahrung als Staatsanwalt und Strafrichter.
Telekommunikations-
überwachung
Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung sind Schlagworte einer Geisterdebatte, in der die meisten entweder die technische oder die rechtliche Seite nicht kennen. Als langjähriger Kommentator der einschlägigen Vorschriften §§ 99 ff StPO im meistgefragtesten Praktikerkommentar kenne ich sowohl die technische als auch die rechtliche Seite dieser Fragen bestens und kann aus erster Hand beantworten, ob eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme rechtmäßig war und die erzielten Ergebnisse in einem Verfahren tatsächlich verwertbar sind.