Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Leistungen meiner Kanzlei

Ein breites Spektrum an Wissen und Erfahrung ermöglicht vielfältige Beratungsthemen

Eine mehr hat vierzigjährige Tätigkeit als Zivilrichter, Familienrichter, Staatsanwalt und Strafrichter an den unterschiedlichsten Gerichten, in den letzten fünfzehn Jahren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bietet Ihnen die Gelegenheit in vielen Einzelfragen sich auf die umfassenden Rechtskenntnisse, die wissenschaftliche Expertise sowie die gerichtlichen Erfahrungen verlassen zu können.

Als Anwalt für Strafrecht biete ich meinen Mandanten frühzeitig ein klar definiertes Verteidigungskonzept.


Strafverfahren

Ob Täter oder unschuldig, jede hat ein Recht auf ein faires und korrekt geführtes Strafverfahren. Ermittlungsverfahren und Straf­pro­zesse sind keine Experimentier­ver­an­staltungen; daher bedarf es - in Ab­sprache mit Ihnen - frühzeitig eines klar definierten Verteidigungkonzept,  welches von vorneherein alle Even­tu­al­itäten im Blick haben muss.

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Mit 14 Jahren Erfahrung berate ich meine Mandanten bezüglich des Rechtsmittels der Revision


Revisionen in Strafsachen

Bei großen Strafverfahren gibt es ge­gen das Urteil der großen Straf­kam­mern des Landgerichts nur das Rechts­mittel der Revision.
Die Erfolgsaussichten von Revisionen von   Angeklagten sind eher gering und liegen bei unter 15 % der Ver­fahr­en. Es kommt daher entscheidend darauf an, den einen Rechtsfehler zu rügen, der am Ende erfolgreich sein kann. Nur große Erfahrungen in die­ser Materie erhöhen die Chance ge­gen­über den durchschnittlichen Ver­fahren. Nehmen Sie hierfür einen Ex­perten, welcher in den letzten 14 Jah­ren nichts anderes gemacht hat, als Revisionsfehler zu finden!

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Wirtschafts-/Steuerstrafsachen

Die jüngsten strafrechtlichen Er­­mitt­­lungen gegen deutsche Gross­­unter­­nehmen haben jedermann gezeigt, dass niemand davor sicher ist, dass auch gegen ihn ermittelt wird. Kleine und mittlere Unternehmen geraten nicht selten in die Grauzone von Ab­­gaben- und Steuerstraftaten. Aber auch drohende Insolvenzen können strafrechtlich relevant sein. Bevor Sie sich in diesem Vorschriftendschungel verlieren, holen Sie sich frühzeitig sach­­kundigen Rat vom Herausgeber des Standardwerks für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht!

Auch wenn eine Durchsuchung Ihrer Firma droht oder bereits läuft, rufen Sie schnellstens an, ich stehe - wenn möglich - sofort bereit.

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Computerstraftaten u.a.

Spätestens mit der lawinenmäßigen Verbreitung von Smartphones und Tablets haben sich Einkaufs- und Le­­bens­­gewohnheiten grundlegend ge­­ändert. Das ständige Umgehen mit Computern aller Art und des Inter­­nets, verlockt zu Straftaten, bringt aber genauso viele Opfer täglich neu hervor. Welcher Gruppe Sie auch an­­gehören, ob Beschuldigter oder Opfer, Sie benötigen einen Fach­­mann, der die einschlägigen Gesetze, genauso aber auch die technische Sei­­te bestens kennt. Seit 25 Jahren na­­tio­­nal und international als Fach­­mann bekannt, stelle ich meine Kenntnisse in die Dienste Ihrer Sache!

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Internetrecht/-straftaten

Das Internet hat unser Leben ver­­än­­dert, aber verlockt auch zu Straftaten. Ob man sich durch ein Verhalten straf­­­­bar gemacht hat, kann meist nur beurteilt werden, wenn auch die tech­­nische Seite in den Blick ge­­nom­­men wird. Seit 1993 beschäftige ich mich mit dem Internet, bin vielfach als Sachverständiger im Deutschen Bundestag angehört worden, kenne also die Gesetze aus ihrer Ent­­steh­­ung. Profitieren Sie in Ihrem Rechts­­fall von diesen Kenntnissen und der langjährigen Erfahrung als Staats­­an­­walt und Strafrichter.

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Telekommunikations-
überwachung

Quellen-TKÜ und Online­­durch­­such­­ung sind Schlagworte einer Geister­­de­­batte, in der die meisten entweder die technische oder die rechtliche Sei­­te nicht kennen. Als langjähriger Kommentator der einschlägigen Vor­­schriften §§ 99 ff StPO im meist­­ge­­frag­­testen Praktikerkommentar ken­­ne ich sowohl die technische als auch die rechtliche Seite dieser Fragen bes­­t­­ens und kann aus erster Hand be­­antworten, ob eine entsprechende Er­­mittlungsmaßnahme rechtmäßig war und die erzielten Ergebnisse in einem Verfahren tatsächlich ver­­wert­­bar sind.

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