Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Wirtschaftsstrafsachen / Steuerstrafsachen

Der heutige globale Wettbewerb steht vielfach unter ungleichen Vorzeichen, wenn beispielsweise deutsche Unter­neh­men mit solchen aus Drittländern konkurrieren, welche meist von niedrigeren Löhnen und oftmals geringeren Steuersätzen profitieren, so dass es gilt, alle eigenen Vorteile und Stärken zu nutzen, um bestehen zu können und gleich­zeitig die Arbeitsplätze zu sichern. Allerdings besteht dabei auch die Gefahr, dass die Nutzung von vermeint­lich­en Grauräumen letztlich doch dazu führt, dass Grenzen überschritten werden, was nicht selten steuer- und/oder strafrechtliche Konsequenzen it sich brigen kann.  Als Herausgeber des Referenzkommentars zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht weiss das niemand besser als ich, zumal ich bis vor wenigen Wochen diese Verfahren in letzter In­stanz selbst geführt habe. Verstösse gegen solche Vorschriften gelten inzwischen nicht mehr als Kavaliersdelikte und werden daher nicht unerheblich bestraft. Freiheitsstrafen sind dabei vielfach die Regel.  Gerade deswegen gilt es aber, rechtzeitig darzulegen, dass eventuelle Grenzüberschreitungen so nicht beabsichtigt waren, möglicherweise auf fal­scher Beratung beruhten, zumindest aber allenfalls zugunsten des Erhalts des Unternehmens erfolgten. Solche Er­wäg­ungen müssen gleich zu Beginn von Ermittlungen nachdrücklich vorgebracht werden, am Besten zusammen mit weiteren Ermittlungen zu den konkreten Umständen; möglicherweise war der entstandene Schaden, wenn überhaupt, nicht sher viel größer als    bei einer eventuell drohenden Insolvenz.  Ziehen Sie mich rechtzeitig zu Rate, am Besten bevor es zu Ermittlungen gekommen ist, um bspw. auch durch eine Selbstanzeige oder frühzeitige Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft die Basis für eine Beendigung des Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung zu schaffen.  Ich sehe meine Aufgabe auch darin, in Ihrem Interesse unternehmensschädliche, öffentliche Prozesse möglichst zu ver­meiden, damit  Sie unbehelligt von solchen belastenden Problemen Ihrer Unternehmeraufgabe weiter nachgehen können. Lassen Sie sich sofort beraten, wenn Sie noch „Leichen im Keller liegen“ haben; erfahrungsgemäß werden die­se immer zur Unzeit  entdeckt. Bestimmen Sie zusammen mit mir das Drehbuch, der Erfolg wird Ihnen Recht geben!