Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Recht der Informationstechnologie

Der IT-Bereich und das Internet durchdringen heutzutage fast alle Lebensbereiche, sei es im Alltag oder im Beruf. Daher ist eine qualifizierte Rechtsberatung von zunehmender Bedeutung. Dabei ist das Informationstechnologierecht kein eigenständiger Rechtsbereich; es unterliegt deshalb auch keinem einheitlichen Regelungssystem.

Vielmehr ist das IT-Recht ein Querschnitt verschiedenster Rechtsbereiche, die unter Anderem das Datenschutzrecht, Urheberrecht, sowie das Marken- und Wettbewerbsrecht umfassen.

Als Spezialist im Gebiet des Computer-, Internet- und Informationstechnologierechts verstehen berate ich meine Mandanten stets kompetent und vorausschauend.


Meine Tätigkeitsschwerpunkte im IT-Recht

 

Internetstraftaten

Wird Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets vorgeworfen, kommt es vor allem neben der rechtlichen Einordnung auf technische Fragen an. Sie profitieren von meiner Kenntnis in Computer- und Netzwerktechnik. Manche Handlungen sind dabei an der Grenze zwischen Austesten und dem Ausnutzen unerlaubter Vorteile. Das Eine kann sich noch im Bereich der Straflosigkeit bewegen, das Andere bereits eine Straftat bedeuten.
Bevor Sie sich verstricken, holen Sie meinen Rat ein. Umgehend!

Aber auch, wenn Sie urplötzlich abgemahnt werden, weil Sie etwa unerlaubt einen Film gestreamt haben; erfragen Sie meine Beurteilung, bevor Sie einfach antworten oder gar bezahlen. In vielen Fällen gibt es einen Weg, diese Angelegenheit zumindest preisgünstiger zu erledigen. Sie können das im Zweifel nicht, mit meiner Hilfe kann das gelingen!