Prof. Dr. Jürgen Graf

Rechtsanwalt - Richter am BGH a.D.

Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle

Wer engagiert Auto fährt, kann auch mal ein Fahrfehler unterlaufen. Dabei sind wir alle keine Verkehrsrowdies, aber manchmal übersieht man im Gedränge ein Schild oder ist in Gedanken, so dass man gar nicht merkt, dass man wieder mal zu schnell fährt. In manchen Orten gerät man außerdem in richtige Geschwindigkeitsfallen, gepaart mit versteckten Kontrollen und auf Straßen, auf denen man kaum mit Begrenzungen über das normale Maß hinaus rechnet.

Ist Ihnen solches widerfahren oder waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, bei dem der Unfallgegner oder die herbeigerufene Polizei behauptet, Sie hätten einen Fahrfehler begangen und dadurch den Unfall verursacht, sollten Sie umgehend einen Anwalt beauftragen und gegenüber der Polizei keine weiteren Angaben machen - auch nicht im zugesandten Anhörungsbogen (mit Ausnahme Ihrer Personalien). Ziehen Sie meine Sachkompetenz bei: Ich werde umgehend für Sie Akteneinsicht nehmen, den Sachverhalt bewerten und die Gefahr einschätzen, ob es zu Folgemaßnahmen gegen Sie kommen kann. Warten Sie nicht ab, bis Sie einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl erhalten, sondern melden Sie sich bei mir frühzeitig! Solange die Staatsanwaltschaft, das Landratsamt oder das Regierungspräsidium noch keinen Bußgeldbescheid erlassen haben, kann noch vieles zu Ihren Gunsten bewegt werden;  liegt aber erst einmal ein schriftlicher Bescheid vor, ist es nahezu unmöglich, die Behörde zu einem Umdenken zu bewegen und sich von einer anderen rechtlichen oder tatsächlichen Auffassung überzeugen zu lassen!

Aber auch wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung gegenüber der Versicherung des Unfallgegners beauftragen. In dem aktuell hart umkämpften Versicherungsmarkt versuchen Versicherungen hartnäckig, Ihnen zustehende Leistungen zu streichen oder ohne nähere Begründung Werkstattkosten anzuzweifeln und Sie dazu zu bewegen, die Reparatur in einer Fremdwerkstatt durchführen zu lassen. Auch der Ihnen zustehende Nutzungsausfall wird oft nur teilweise ausbezahlt in der Hoffnung, dass der Geschädigte eine streitige Auseinandersetzung scheut. Verzichten Sie auf keinen Euro der Ihnen zustehenden Ansprüche; denn der Verkehrsunfall selbst hat genug Ärger mit sich gebracht, so dass Sie nicht auch noch Reparaturkosten aus der eigenen Tasche bezahlen sollten.
Eine schnelle und Ihre Belange erfüllende Unfallregulierung ist mein klares Ziel ! Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Unfallgeschädigte, welche kompetent anwaltlich vertreten werden, regelmäßig einen höheren Schadensersatz erhalten als Geschädigte, welche die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Außerdem übernimmt der eintrittspflichtige Versicherer die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren!


Allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten